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Beispiel: Lösung für große Maisfläche   |
Ein Landwirt plant, seinen Mais großflächig anzubauen. Zuvor hat er sich jedoch bereiterklärt, die für dieses Gebiet vorgesehenen Strukturmaßnahmen zu unterstützen, wie z.B.:
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In diesem Fall sind ihm die zu erwartenden finanziellen Einbußen, sowie die geleistete Mehrarbeit in Form einer Aufwandsentschädigung zu erstatten.
Setzt ein Landwirt möglichst viele Maßnahmen in die Praxis um, so fällt seine Entschädigung entsprechend hoch aus. Der Bonus bemißt sich aus diesen Entschädigungs- bzw. Ausgleichs-zahlungen auf den Gesamtpachtpreis von Geldern V. Der Landwirt erhält also umso mehr Jagdpacht, je größer seine Mitarbeit bei der Unterstützung der Hegemaßnahmen ist.
Beteiligt er sich nicht an der Biotophege, so erhält er lediglich den Gesamtpachtpreis für Geldern V.
Das genannte Beispiel verdeutlicht, daß die Ausgleichszahlungen und der daraus resultierende Bonus demjenigen zugute kommen muß, der die Lasten einer wildgerechten Bewirtschaftung trägt. Dies ist in der Regel der Landwirt, der die Flächen in Pacht oder Eigenregie bewirtschaftet.
Zwar steht der Gesamtpachtpreis für Geldern V entsprechend der Jagdgesetzgebung dem Grundeigentümer zu, die Bonuszahlungen erhält jedoch derjenige, der die Flächen bewirtschaftet, also auch der Pächter von landwirtschaftlichen Nutzflächen.
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